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Werbung

Werberecht - Wird mit Herstellung in Deutschland geworben, muss das Produkt auch hier gefertigt sein

Ein Hersteller von Solarmodulen darf für seine Produkte nicht mit der Aussage "Deutsches Unternehmen - wir bürgen für die Qualität der von uns hergestellten Module" werben, sofern der überwiegende Teil der Herstellung nicht in Deutschland erfolgt. Die Angaben "Deutsches Unternehmen" und "von uns hergestellt", so das OLG Frankfurt a.M., fasst der Verkehr im Kontext der Werbung als Hinweis auf eine Produktion in Deutschland auf (OLG Frankfurt a.M., Beschluss v. 17.08.2020 - 6 W 84/20). 

Das Gericht folgt mit seiner Entscheidung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Danach kommt es für die Frage, ob für ein Produkt die Angabe "Made in Germany" gerechtfertigt ist, ausschließlich auf das Verständnis der angesprochenen Verkehrskreise an. 

Wettbewerb & Werbung

Der Markt ist wettbewerbsintensiv. Entsprechend gilt es, für den Markt ansprechende und zugleich auffällige Werbemethoden zu entwickeln, um die eigene Marktposition auszubauen. Doch nicht jede Marketingmaßnahme oder Werbeaktion ist wettbewerbsrechtlich zulässig. Folge: Es drohen kostenintensive Rechtskonflikte im Werberecht oder Wettbewerbsrecht oder sie sind bereits entstanden.

Beratung von internationalen Unternehmen

Anwaltskanzlei JOHANNES berät nationale und internationale Unternehmen, Werbeagenturen und Einzelkaufleute in Fragen der Zulässigkeit von Anzeigen, Werbespots und Internet-Präsentationen, der Preisangaben und der Nachahmungen von Produkten und Werbematerial. Hierzu gehört auch die Bearbeitung von Fragen zum Arzneimittel-, Heilmittelwerbe- und Lebensmittelrecht.

Darüber hinaus übernimmt die Kanzlei die Durchsetzung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen sowie die Abwehr unberechtigter Abmahnungen.