Werberecht - Wird mit Herstellung in Deutschland geworben, muss das Produkt auch hier gefertigt sein
Ein Hersteller von Solarmodulen darf für seine Produkte nicht mit der Aussage "Deutsches Unternehmen - wir bürgen für die Qualität der von uns hergestellten Module" werben, sofern der überwiegende Teil der Herstellung nicht in Deutschland erfolgt. Die Angaben "Deutsches Unternehmen" und "von uns hergestellt", so das OLG Frankfurt a.M., fasst der Verkehr im Kontext der Werbung als Hinweis auf eine Produktion in Deutschland auf (OLG Frankfurt a.M., Beschluss v. 17.08.2020 - 6 W 84/20).
Das Gericht folgt mit seiner Entscheidung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Danach kommt es für die Frage, ob für ein Produkt die Angabe "Made in Germany" gerechtfertigt ist, ausschließlich auf das Verständnis der angesprochenen Verkehrskreise an.
Werbung, Werberecht, Made in Germany, Verkehrskreise, Solarmodul