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BGB-Gesellschaft

Gesellschaftsrecht

Entscheidungen, die die Struktur des Konzerns oder des Unternehmens berühren, erfordern stets eine gesellschaftsrechtliche Begleitung. Hierfür steht Anwaltskanzlei JOHANNES.

Wir beraten bei Unternehmensgründungen und prüfen Gesellschaftsverträge. Darüber hinaus beraten wir unsere Mandanten bei Joint Ventures und Mergers & Acquisitions (M&A). Darunter verstehen wir die Gründung von Gemeinschaftsunternehmen und die Begleitung von Unternehmenskäufen und Unternehmensverkäufen. Unsere gesellschaftsrechtliche Praxis berät Familienunternehmen, sich in ihrem individuellen Marktumfeld rechtlich optimal aufzustellen.

Vertretung von Gesellschaften und Gesellschaftern

Anwaltskanzlei JOHANNES übernimmt zudem die Vertretung von Gesellschaften und Gesellschaftern beim Streit über die Ausschließung und Entschädigung. Anwaltskanzlei JOHANNES berät bereits im Vorfeld des freiwilligen oder erzwungenen Ausscheidens des Gesellschafters und entwickelt Strategien für den Fall des Ausschlusses. Des Weiteren trifft Anwaltskanzlei JOHANNES Maßnahmen im einstweiligen Rechtsschutz, z.B. einstweilige Verfügungen im Zusammenhang mit dem Ausschluss.