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Verwertungsgesellschaft

Urheberrecht

Was wird durch das Urheberrecht geschützt?

Das Urheberrecht schützt geistige Schöpfungen der Literatur, Wissenschaft und Kunst, die individuellen Charakter haben und über eine gewisse Gestaltungshöhe verfügen. Geschützt sind beispielsweise literarische und musikalische Werke, Werke der bildenden Kunst, audiovisuelle Werke, choreographische Werke und wissenschaftliche Werke, ebenso Software.

Individuelles Urhebervertragsrecht

Im individuellen Urhebervertragsrecht werden durch Anwaltskanzlei JOHANNES vor allem Autoren, Fernsehsender und Filmproduktionen beraten. Dies schließt die Bearbeitung von Fragen zu Verwertungsgesellschaften ein. Einen weiteren Schwerpunkt bilden die urheberrechtlichen Fragen im Softwarebereich.

Erstellung von Lizenzverträgen

Wir erstellen auch Lizenzverträge über die Nutzung der durch das Urheberrecht geschützten Rechte (Lizenzen Urheberrechte). Lassen Sie beispielsweise das Design Ihres Internetsauftritts entwerfen, sollten Sie sich auch die weitergehende Nutzung sichern lassen, um das Design für Werbemaßnahmen nutzen zu können. Gerne beraten wir in diesen Punkten auch Designer, Grafiker, Musiker und andere Urheber und helfen ihnen, ihre Rechte durchzusetzen.