Lizenzen Urheberrechte
Lizenzverteilung
Die Einräumung eines ausschließlichen oder einfachen Nutzungsrechtes wird im Bereich des Urhebervertragsrechts im Wege der Lizenzverteilung vollzogen.
Unterscheidung der Lizenzen
Man unterscheidet die einfache von der ausschließlichen Lizenz. Bei einer einfachen Lizenz erhält der Berechtigte die Möglichkeit, neben anderen ein Werk auf eine bestimmte Art und Weise zu nutzen. Eine ausschließliche Lizenz gewährt dem Berechtigten demgegenüber das Recht, das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen - einschließlich des Urhebers selbst - in der vertraglich vorgesehenen Weise zu nutzen.
Nutzungsrechte
Nicht selten entstehen urheberrechtliche Probleme dadurch, dass Nutzungsrechte stillschweigend abgetreten werden. Hat der Arbeitgeber beispielsweise ein berechtigtes Interesse an einer ungestörten Verwertung des im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses geschaffenen Werkes, sind ihm unter Umständen die Nutzungsrechte insoweit einzuräumen, als er sie für seine betrieblichen oder dienstlichen Zwecke benötigt.
Urheber-Lizenzierung
Im Bereich der Urheber-Lizenzierung stellt Anwaltskanzlei JOHANNES sicher, dass alle wichtigen Fragen, je nach Konstellation auch aus dem Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht, Arbeitsrecht und IT-Security und Vertragsrecht, im Interesse des Mandanten geklärt sind.