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Betriebsrat und Facebook - Betriebsräte dürfen über Firmenauftritte mitbestimmen

Bei vielen Unternehmen ist Marketing über Plattformen wie Facebook beliebt. Dem Betriebsrat kann beim unternehmenseigenen Facebook-Auftritt ein Mitspracherecht zustehen.

Bei vielen Unternehmen ist Marketing über Plattformen wie Facebook beliebt. Dem Betriebsrat kann beim unternehmenseigenen Facebook-Auftritt ein Mitspracherecht zustehen. Die Entscheidung des Arbeitgebers, Postings unmittelbar zu veröffentlichen, unterliegt der Mitbestimmung, so das Bundesarbeitsgericht. Sofern sich die Postings auf das Verhalten oder die Leistung von Arbeitnehmern beziehen, führe dies zu einer Überwachung der Mitarbeiter (Beschluss vom 13.12.2016, 1 ABR 7/15).