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Urheberrecht

Lizenzen Urheberrechte

 

Lizenzverteilung

Die Einräumung eines ausschließlichen oder einfachen Nutzungsrechtes wird im Bereich des Urhebervertragsrechts im Wege der Lizenzverteilung vollzogen.

Unterscheidung der Lizenzen

Man unterscheidet die einfache von der ausschließlichen Lizenz. Bei einer einfachen Lizenz erhält der Berechtigte die Möglichkeit, neben anderen ein Werk auf eine bestimmte Art und Weise zu nutzen. Eine ausschließliche Lizenz gewährt dem Berechtigten demgegenüber das Recht, das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen - einschließlich des Urhebers selbst - in der vertraglich vorgesehenen Weise zu nutzen.

Nutzungsrechte

Nicht selten entstehen urheberrechtliche Probleme dadurch, dass Nutzungsrechte stillschweigend abgetreten werden. Hat der Arbeitgeber beispielsweise ein berechtigtes Interesse an einer ungestörten Verwertung des im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses geschaffenen Werkes, sind ihm unter Umständen die Nutzungsrechte insoweit einzuräumen, als er sie für seine betrieblichen oder dienstlichen Zwecke benötigt.

Urheber-Lizenzierung

Im Bereich der Urheber-Lizenzierung stellt Anwaltskanzlei JOHANNES sicher, dass alle wichtigen Fragen, je nach Konstellation auch aus dem Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht, Arbeitsrecht und IT-Security und Vertragsrecht, im Interesse des Mandanten geklärt sind.

Lizenzrecht

Die Lizenz stellt rechtlich die Einräumung eines bestimmten Nutzungsrechtes an dem geistigen Eigentum eines anderen dar. Die Einräumung des Nutzungsrechts erfolgt in der Regel durch Vertrag. Praxisrelevant sind solche Vereinbarungen vor allem im Bereich Forschung und Entwicklung, Kooperationen, Joint Ventures sowie auf dem Gebiet des exklusiven Vertriebs. Vielfach gibt es Berührungspunkte mit dem deutschen und europäischen Kartellrecht.

Lizenzverträge

Die Ausarbeitung von Lizenzverträgen in Marken-, Design- und Urheberrechtssachen einschließlich des Gebietes der Software ist ein Teil unserer täglichen Anwaltspraxis.

Schutzrecht

Neben der Software-Lizenzierung berät Anwaltskanzlei JOHANNES Unternehmen bei der Absicherung von Forschungsergebnissen und Verwertung von Schutzrechten in Form von Produktions- und Know-how-Verträgen.

Gerne stehen wir Ihnen für eventuelle Fragen oder eine eingehende Beratung zur Verfügung.

Medienrecht

Der Begriff des Medienrechts umschreibt eine Vielzahl von Rechtsgebieten. Neben dem Schutz der Persönlichkeitsrechte umfasst das Medienrecht die Rechtsgebiete Presserecht, Urheberrecht, Verlagsrecht, Musikrecht, Lizenzrecht, Wettbewerbsrecht, Eventrecht, E-Commerce, Arbeitsrecht und Datenschutz. Die Digitalisierung der Medien hat nicht nur zu einer neuen Verbindung unter den  Medien geführt (Medienkonvergenz), sondern auch zu neuen Fragestellungen im deutschen und europäischen Recht.

Ungenehmigte Veröffentlichung

Werden etwa Fotos ungenehmigt veröffentlicht, unwahre Tatsachen über Einzelpersonen oder Unternehmen im Internet verbreitet, Unternehmen auf Bewertungsportalen falsch dargestellt, spielt das Medienrecht eine Rolle.  

Anwaltskanzlei JOHANNES berät Medien-und Wirtschaftsunternehmen, aber auch die von der Berichterstattung betroffenen Unternehmer zu Fragen des Äußerungsrechts und des Schutzes der Persönlichkeitsrechte.

Urheberrecht

Was wird durch das Urheberrecht geschützt?

Das Urheberrecht schützt geistige Schöpfungen der Literatur, Wissenschaft und Kunst, die individuellen Charakter haben und über eine gewisse Gestaltungshöhe verfügen. Geschützt sind beispielsweise literarische und musikalische Werke, Werke der bildenden Kunst, audiovisuelle Werke, choreographische Werke und wissenschaftliche Werke, ebenso Software.

Individuelles Urhebervertragsrecht

Im individuellen Urhebervertragsrecht werden durch Anwaltskanzlei JOHANNES vor allem Autoren, Fernsehsender und Filmproduktionen beraten. Dies schließt die Bearbeitung von Fragen zu Verwertungsgesellschaften ein. Einen weiteren Schwerpunkt bilden die urheberrechtlichen Fragen im Softwarebereich.

Erstellung von Lizenzverträgen

Wir erstellen auch Lizenzverträge über die Nutzung der durch das Urheberrecht geschützten Rechte (Lizenzen Urheberrechte). Lassen Sie beispielsweise das Design Ihres Internetsauftritts entwerfen, sollten Sie sich auch die weitergehende Nutzung sichern lassen, um das Design für Werbemaßnahmen nutzen zu können. Gerne beraten wir in diesen Punkten auch Designer, Grafiker, Musiker und andere Urheber und helfen ihnen, ihre Rechte durchzusetzen.

Urheberrecht und KI - AG München setzt klare Grenzen - Urteil vom 13.02.2026, 142 C 9786/25

Der Kläger erstellte mithilfe einer generativen KI drei Logos: einen Handschlag mit Glocke, einen Briefumschlag vor einem Säulengebäude sowie einen Laptop mit einem schwebenden Gesetzbuch. Diese Logos nutzte er auf seiner Webseite. Ein Bekannter des Klägers vervielfältigte die Logos ohne Zustimmung und verwendete sie auf seiner eigenen Webseite. Der Kläger sah sich als Urheber der Logos und forderte Unterlassung und Löschung.  

Das Amtsgericht München wies die Klage ab. Logos, die maßgeblich durch Künstliche Intelligenz (KI) erstellt wurden, genießen keinen urheberrechtlichen Schutz. Der Grund: Es fehlt an einer hinreichenden menschlichen schöpferischen Leistung. 

KI-generierte Erzeugnisse vs. KI-assistierte Erzeugnisse 

Das Urteil verdeutlicht, dass zwischen KI-generierten Erzeugnissen und KI-assistierten Erzeugnissen zu unterscheiden ist. Während KI-generierte Erzeugnisse vollständig durch die KI erstellt werden, können KI-assistierte Erzeugnisse durch menschlichen Eingriff während oder nach der Generierung geprägt sein - und damit Werkcharakter haben. Ein urheberrechtlicher Schutz ist denkbar, wenn sich im Output auch gerade die Persönlichkeit des Nutzers widerspiegelt. Erforderlich ist daher eine menschlichschöpferische Einflussnahme auf die Gestaltung des konkreten Werkes selbst, etwa durch hinreichend individuelle Voreinstellungen bei der Programmierung des Entstehungsprozesses, so das Gericht. Amtsgericht München, Urteil vom 13.02.2026, 142 C 9786/25 

Rechtliche Unterstützung bei urheberrechtlichen Fragen

Der Schutz von geistigem Eigentum erfordert eine genaue Analyse und eine strategische Begleitung. Wenn Sie Fragen zur urheberrechtlichen Schutzfähigkeit Ihrer Erzeugnisse haben oder sich gegen die unzulässige Nachahmung Ihrer Leistungsergebnisse wehren möchten, steht Ihnen Anwaltskanzlei JOHANNES zur Seite.