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Nutzungsrecht

Lizenzen Urheberrechte

 

Lizenzverteilung

Die Einräumung eines ausschließlichen oder einfachen Nutzungsrechtes wird im Bereich des Urhebervertragsrechts im Wege der Lizenzverteilung vollzogen.

Unterscheidung der Lizenzen

Man unterscheidet die einfache von der ausschließlichen Lizenz. Bei einer einfachen Lizenz erhält der Berechtigte die Möglichkeit, neben anderen ein Werk auf eine bestimmte Art und Weise zu nutzen. Eine ausschließliche Lizenz gewährt dem Berechtigten demgegenüber das Recht, das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen - einschließlich des Urhebers selbst - in der vertraglich vorgesehenen Weise zu nutzen.

Nutzungsrechte

Nicht selten entstehen urheberrechtliche Probleme dadurch, dass Nutzungsrechte stillschweigend abgetreten werden. Hat der Arbeitgeber beispielsweise ein berechtigtes Interesse an einer ungestörten Verwertung des im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses geschaffenen Werkes, sind ihm unter Umständen die Nutzungsrechte insoweit einzuräumen, als er sie für seine betrieblichen oder dienstlichen Zwecke benötigt.

Urheber-Lizenzierung

Im Bereich der Urheber-Lizenzierung stellt Anwaltskanzlei JOHANNES sicher, dass alle wichtigen Fragen, je nach Konstellation auch aus dem Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht, Arbeitsrecht und IT-Security und Vertragsrecht, im Interesse des Mandanten geklärt sind.

Lizenzrecht

Die Lizenz stellt rechtlich die Einräumung eines bestimmten Nutzungsrechtes an dem geistigen Eigentum eines anderen dar. Die Einräumung des Nutzungsrechts erfolgt in der Regel durch Vertrag. Praxisrelevant sind solche Vereinbarungen vor allem im Bereich Forschung und Entwicklung, Kooperationen, Joint Ventures sowie auf dem Gebiet des exklusiven Vertriebs. Vielfach gibt es Berührungspunkte mit dem deutschen und europäischen Kartellrecht.

Lizenzverträge

Die Ausarbeitung von Lizenzverträgen in Marken-, Design- und Urheberrechtssachen einschließlich des Gebietes der Software ist ein Teil unserer täglichen Anwaltspraxis.

Schutzrecht

Neben der Software-Lizenzierung berät Anwaltskanzlei JOHANNES Unternehmen bei der Absicherung von Forschungsergebnissen und Verwertung von Schutzrechten in Form von Produktions- und Know-how-Verträgen.

Gerne stehen wir Ihnen für eventuelle Fragen oder eine eingehende Beratung zur Verfügung.