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Markenschutz

Internationales Wirtschaftsrecht

 

Bei der Suche neuer Absatzmärkte stellen sich dem expandierenden Unternehmen eine Vielzahl rechtlicher Fragen: Soll der Vertrieb über eine eigene, zu gründende Auslandsgesellschaft, im Rahmen einer Auslagerung des Vertriebs an ein hierauf spezialisiertes Unternehmen unter Verwendung einer eigenen Tochterfirma, oder durch Anbindung an einen ausländischen Partner erfolgen? Wie sind Vertriebsverträge mit einem Kooperationspartner zu gestalten, wie Marken im Ausland zu schützen?

Strategischer Partner

Anwaltskanzlei JOHANNES steht ihren Mandanten bereits bei den strategischen Vorüberlegungen beratend zur Seite, berät in Fragen der zu wählenden Rechtsform, des Vertriebsrechts, des Markenschutzes, des Technologietransfers sowie der Handelsfinanzierung und gestaltet die erforderlichen Verträge. Im Bedarfsfall greift die Kanzlei auf ihr Netzwerk von Beziehungen mit hervorragenden ausländischen Anwaltskanzleien zurück, und koordiniert auftragsgemäß die Rechtsberatung.

Gründung einer Tochtergesellschaft

Ausländischen Unternehmen, die die Aufnahme einer Geschäftstätigkeit in Deutschland planen, bietet die Kanzlei eine „step by Step“-Unterstützung von der Gründung einer Tochtergesellschaft, Erwerb eines Unternehmens oder Verpflichtung eines geeigneten Handelsvertreters, über den Erwerb von Immobilien oder Anmietung von Betriebsstätten, bis hin zur Ausgestaltung von Geschäftsführer- und Mitarbeiterverträgen sowie Beratung bei Werbemaßnahmen und im Vertriebsrecht.

Markenanmeldung

Anwaltskanzlei JOHANNES bietet ihren Mandanten umfassende Beratung im

  • Markenschutz in Deutschland,
  • Markenschutz für Europa (Unionsmarken),
  • weltweiten Markenschutz,
  • Markenschutz USA,

sowie im Markenschutz in einzelnen Ländern.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen sind für die Anmeldung erforderlich? Wie ist die weitere Vorgehensweise?

Sie senden uns die notwendigen Informationen (Name, Kopie des Personalausweises bzw. des Handelsregistereintrags und Anschrift desjenigen, der später Inhaber der Marke sein soll; das einzutragende Zeichen, also Wort, Logo, Wort-/Bildkombination, dreidimensionale Darstellung; Angaben, für welche Waren-und Dienstleistungen die Marke angemeldet werden soll), die wir zunächst auf Vollständigkeit prüfen.

Sollten sich Anhaltspunkte für rechtliche Bedenken ergeben, unterbreiten wir Ihnen umgehend einen Verbesserungsvorschlag. Anschließend wird die Anmeldung an die zuständige Behörde übermittelt. Im gesamten Anmeldeverfahren ist die Kanzlei Ihr Vertreter.