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Markenanmeldung

Markenanmeldung

Anwaltskanzlei JOHANNES bietet ihren Mandanten umfassende Beratung im

  • Markenschutz in Deutschland,
  • Markenschutz für Europa (Unionsmarken),
  • weltweiten Markenschutz,
  • Markenschutz USA,

sowie im Markenschutz in einzelnen Ländern.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen sind für die Anmeldung erforderlich? Wie ist die weitere Vorgehensweise?

Sie senden uns die notwendigen Informationen (Name, Kopie des Personalausweises bzw. des Handelsregistereintrags und Anschrift desjenigen, der später Inhaber der Marke sein soll; das einzutragende Zeichen, also Wort, Logo, Wort-/Bildkombination, dreidimensionale Darstellung; Angaben, für welche Waren-und Dienstleistungen die Marke angemeldet werden soll), die wir zunächst auf Vollständigkeit prüfen.

Sollten sich Anhaltspunkte für rechtliche Bedenken ergeben, unterbreiten wir Ihnen umgehend einen Verbesserungsvorschlag. Anschließend wird die Anmeldung an die zuständige Behörde übermittelt. Im gesamten Anmeldeverfahren ist die Kanzlei Ihr Vertreter.

Markenrecherche

Eine Markenrecherche ist zwar in Deutschland nicht vorgeschrieben, sollte aber dennoch vor jeder Markenanmeldung durchgeführt werden. Im Rahmen einer Markenrecherche wird hinsichtlich der gewünschten Marke ermittelt, ob hierzu bereits eine identische oder ähnliche Marke für die gleichen oder ähnlichen Waren bzw. Dienstleistungen existiert. Besteht bereits eine fremde Marke, wäre die Anmeldung der neuen Marke wirkungslos.

Folge: Die Kosten der Markenanmeldung wären nutzlos aufgewendet. Darüber hinaus könnte der Inhaber der älteren Marke Abwehransprüche gegenüber dem Inhaber der jüngeren Marke geltend machen. Folge: Es drohen kostenintensive Auseinandersetzungen.

Markenrecht

Zu beachten ist, dass auch bei Internet-Präsentationen Markenrechte eine Rolle spielen. Die Verletzung fremder Marken ist häufig ein Grund für kostspielige Abmahnungen.

Mit anderen Worten: Die Markenrecherche ist ein unersetzbares Instrument, um etwaige Markenrechtsverletzungen frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Aber nicht nur. Sie können auch als Inspiration oder der Konkurrenzüberwachung dienen.

Pre-Check

Anwaltskanzlei JOHANNES bietet ihren Mandanten neben der Erstellung detaillierter Markenberichte auch einen kurzfristigen PRE-CHECK an, der auf Basis einer Vorab-Recherche nach älteren Rechten für einen schnellen Überblick über bereits bestehende identische und/oder ähnliche fremde Schutzrechte sorgt.

Gerne stehen wir Ihnen für eventuelle Fragen oder eine eingehende Beratung in Sachen Markenrecherche und Markenanmeldung zur Verfügung.